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BGBl. II Nr. 79/2025

kundgemacht 28.04.2025 RIS↗
Änderung der Verordnung über die Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG
Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung über die Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 79/2025× zu Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG×

Änderungen durch diese Kundmachung

Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG 4 § 0↗RIS↗
§ 1geändertSchlussteil
in Kraft 01.09.2022 – 30.04.2025 · idF BGBl. II Nr. 329/2022 · danach: BGBl. II Nr. 79/2025 § 1↗RIS↗
in Kraft ab 01.05.2025 · idF BGBl. II Nr. 79/2025 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die Mitglieder der Ausbildungsprüfungskommission erhalten für ihre Tätigkeit je Bewerber folgende Vergütungen:
1. Für die Erstattung eines Gutachtens nach § 3 Abs. 3 ABAG jeweils
161 185 Euro Euro;
2. für ihre Tätigkeit bei der Ergänzungsprüfung nach § 5 ABAG
a) als Vorsitzender
133 153 Euro;
b) als sonstiges Mitglied
120 138 Euro.
Schlagworte
Berufungskommission