BGBl. II Nr. 79/2025
Änderung der Verordnung über die Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG
Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung über die Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG
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§ 0↗RIS↗
§ 1geändertSchlussteil
§ 1.
Die Mitglieder der Ausbildungsprüfungskommission erhalten für ihre Tätigkeit je Bewerber folgende Vergütungen:
1. Für die Erstattung eines Gutachtens nach § 3 Abs. 3 ABAG jeweils
2. für ihre Tätigkeit bei der Ergänzungsprüfung nach § 5 ABAG
a) als Vorsitzender
b) als sonstiges Mitglied
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