Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 272/2009 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 329/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 272 aus 2009, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 329 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
27/01 Rechtsanwälte; 27/02 Notare; 27/04 Sonstiges Rechtspflege
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die Mitglieder der Ausbildungsprüfungskommission erhalten für ihre Tätigkeit je Bewerber folgende Vergütungen:
Für die Erstattung eines Gutachtens nach § 3 Abs. 3 ABAG jeweilsFür die Erstattung eines Gutachtens nach Paragraph 3, Absatz 3, ABAG jeweils
161 Euro;
für ihre Tätigkeit bei der Ergänzungsprüfung nach § 5 ABAGfür ihre Tätigkeit bei der Ergänzungsprüfung nach Paragraph 5, ABAG
als Vorsitzender
133 Euro;
als sonstiges Mitglied
120 Euro.
Schlagworte
Berufungskommission
Zuletzt aktualisiert am
29.04.2025
Dokumentnummer
NOR40246957