BGBl. I Nr. 26/2025
Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes, des Bundesimmobiliengesetzes, der Reisegebührenvorschrift 1955 sowie des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen
Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz, das Bundesimmobiliengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955 und das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8geändertAbs 1
Richtlinien
§ 8.
(1) Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, Energie und Tourismus hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen Richtlinien für die Durchführung der Förderungen zu erlassen.
(2) Die Förderrichtlinien haben insbesondere folgende Punkte zu enthalten über
… 11 unveränderte Absätze
1. den Gegenstand der Förderung
2. die förderbaren Kosten
3. die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für das Erlangen einer Förderung
4. das Ausmaß und die Art der Förderung
5. das Verfahren
a) Ansuchen (Art, Inhalt und Ausstattung der Unterlagen)
b) Auszahlungsmodus
c) Berichtslegung (Kontrollrechte)
d) Einstellung und Rückforderung der Förderung
6. Geltungsdauer,
7. Evaluierung.