Absatz eins,In Österreich wohnhafte oder sozialversicherte natürliche Personen sowie deren gesetzliche oder bevollmächtigte Vertreter/innen haben das Recht, elektronisch durch einen Zugang über das Zugangsportal (Paragraph 23,) oder direkt gegenüber dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister oder der zuständigen Bundesministerin als ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung (Paragraph 17,) die folgenden Rechte geltend zu machen:
- Ziffer einsWahrnehmung der Betroffenenrechte gemäß dem Kapitel römisch drei der DSGVO,
- Ziffer 2Abgabe oder Zurückziehung des Einverständnisses zur Teilnahme (Opt-in) gemäß Paragraph 24 i, Absatz 2,