Absatz 3,(Grundsatzbestimmung) Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblätter zwischen Versorgern und Kunden haben zumindest zu enthalten:
- Ziffer einsName und Anschrift des Versorgers;
- Ziffer 2erbrachte Leistungen und angebotene Qualität sowie den voraussichtlichen Zeitpunkt für den Beginn der Belieferung;
- Ziffer 3den Energiepreis in Cent pro kWh, inklusive etwaiger Zuschläge und Abgaben;
- Ziffer 4Vertragsdauer, Bedingungen für eine Verlängerung und Beendigung der Leistungen und des Vertragsverhältnisses, Vorhandensein eines Rücktrittsrechts;
- Ziffer 5etwaige Entschädigungs- und Erstattungsregelungen bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungsqualität, einschließlich fehlerhafter und verspäteter Abrechnung;
- Ziffer 6Hinweis auf die zur Verfügung stehenden Beschwerdemöglichkeiten;
- Ziffer 7die Bedingungen, zu denen eine Belieferung im Sinne des Paragraph 77, erfolgt;
- Ziffer 8Modalitäten, zu welchen der Kunde verpflichtet ist, Teilbetragszahlungen zu leisten, wobei eine Zahlung zumindest zehn Mal jährlich jedenfalls anzubieten ist;
- Ziffer 9Modalitäten, zu welchen Verbrauchern im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2, KSchG und Kleinunternehmern für den Fall einer aus einer Jahresabrechnung resultierenden Nachzahlung die Möglichkeit einer Ratenzahlung gemäß Paragraph 82, Absatz 2 a, einzuräumen ist.