Absatz eins,Die Erstorientierung beginnt mit dem Dienstantritt. Sie umfasst die Vermittlung jener Kenntnisse, die für den Dienst unmittelbar notwendig sind. Die Einschulung erfolgt insbesondere durch:
- Ziffer einsUnterweisung durch die unmittelbare Vorgesetzte oder den unmittelbaren Vorgesetzten sowie
- Ziffer 2Einschulung in die für den Arbeitsplatz erforderlichen IT-Anwendungen.