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BGBl. II Nr. 156/2026

kundgemacht 29.06.2026 RIS↗
Verteilernetzentwicklungsplanverordnung
Verordnung des Vorstands der E-Control über den Netzentwicklungsplan für das Verteilernetz (Verteilernetzentwicklungsplanverordnung – VNEP-V)
Kundmachung BGBl. II Nr. 156/2026× zu VNEP-V×

Änderungen durch diese Kundmachung

Verteilernetzentwicklungsplanverordnung (VNEP-V) neu § 0↗RIS↗
§ 16neu
in Kraft ab 30.06.2026 · idF BGBl. II Nr. 156/2026 § 16↗RIS↗

3. Abschnitt
Netzentwicklungsprojekte und -programme, Planungsüberlegungen

Allgemeiner Inhalt

Paragraph 16,

Das Kapitel „Netzentwicklungsprojekte und -programme, Planungsüberlegungen“ nach Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 4, hat jedenfalls zu umfassen:

  1. Ziffer eins
    eine detaillierte Einzelprojektbeschreibung für jedes Netzentwicklungsprojekt,
  2. Ziffer 2
    Darstellungen von Netzentwicklungsprogrammen,
  3. Ziffer 3
    weitere relevante, gegebenenfalls längerfristige Planungsüberlegungen und
  4. Ziffer 4
    die Gesamtinvestitionssumme des Verteilernetzentwicklungsplans und dessen Zusammensetzung nach Netzentwicklungsprojekten, Netzentwicklungsprogrammen und allfälligen sonstigen Aufwendungen.