Absatz eins,Die detaillierte Einzelprojektbeschreibung hat für jedes Netzentwicklungsprojekt zu erfolgen und jedenfalls zu enthalten:
- Ziffer einsfolgende allgemeine Angaben:
- Litera aeine eindeutige Projektbezeichnung und -nummer,
- Litera bArt des Netzentwicklungsprojektes: Generalerneuerung, Ersatzneubau, Erweiterung oder Verstärkung von Freileitungen, Kabel, Umspannwerken, Transformatorstationen, Schaltanlagen und Übergabestellen zum Übertragungsnetz,
- Litera cNetz- und Spannungsebene(n),
- Litera dProjektstatus, differenziert nach den Stadien „Planungsüberlegung“, „in Planung“, „in Umsetzung“ und „abgeschlossen“,
- Litera eJahr der geplanten Inbetriebnahme und
- Litera fbei Freileitungs- und Kabelprojekten die System- und Trassenlängen, differenziert nach neuen und bestehenden Trassen,
- Ziffer 2die geographische Verortung des Projekts im Netzgebiet in einem Detailgrad, der dem Planungs- bzw. Umsetzungsstand angemessen ist,
- Ziffer 3eine technische Beschreibung des Projekts, die jedenfalls den Auslöser und die Auswirkungen des Projekts, gegebenenfalls weitere involvierte Netzbetreiber und allfällige Zusammenhänge mit der Übertragungsnetzentwicklung zu umfassen hat,
- Ziffer 4die Quantifizierung der Auswirkungen auf die Netzanschlusskapazitäten auf der Netzebene 4 gemäß Paragraph 99, ElWG,
- Ziffer 5die Darlegung etwaiger Auswirkungen auf vor- und nachgelagerte sowie benachbarte Verteilernetze,
- Ziffer 6Gründe für die Reihung der geplanten Inbetriebnahme des Projekts,
- Ziffer 7die Angabe der Gesamtkosten des Netzentwicklungsprojekts,
- Ziffer 8bei 110-kV-Freileitungsprojekten der nach Paragraph 25, ermittelte Mehrkostenfaktor für die Verkabelung und
- Ziffer 9das Ergebnis der Alternativenprüfung gemäß Paragraph 15, Absatz 2, Ziffer 2,