Absatz eins,In den weiteren und längerfristigen Planungsüberlegungen sind Maßnahmen im Sinne des Artikel 13, (4) Buchstabe c der Verordnung (EU) 2019/943 zu beschreiben, die dazu beitragen, dass die Abregelung von Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger vermieden bzw. reduziert wird.
BGBl. II Nr. 156/2026
Verteilernetzentwicklungsplanverordnung
Verordnung des Vorstands der E-Control über den Netzentwicklungsplan für das Verteilernetz (Verteilernetzentwicklungsplanverordnung – VNEP-V)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 19neu
Weitere und längerfristige Planungsüberlegungen
Paragraph 19,
- Absatz 2,Optional kann im Rahmen dieses Kapitels auch ein über den zehnjährigen Planungshorizont hinausgehender Ausblick über die voraussichtliche weitere Netzentwicklung gegeben werden.