Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
BGBl. II Nr. 156/2026
Verteilernetzentwicklungsplanverordnung
Verordnung des Vorstands der E-Control über den Netzentwicklungsplan für das Verteilernetz (Verteilernetzentwicklungsplanverordnung – VNEP-V)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 27neu
Inkrafttreten
Paragraph 27,
- Absatz 2,Paragraph 8, Absatz 4 und Paragraph 9, Absatz 4, treten mit 1. Jänner 2027 in Kraft.
- Absatz 3,Paragraph 20, Ziffer 5 und Ziffer 6, treten mit 1. Jänner 2027 in Kraft. Bis zum 1. Jänner 2027 gilt für unterbrechbare Tarife Paragraph 5, Absatz eins und für regelbare Tarife Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 9, Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018, Bundesgesetzblatt Teil 2, 398 aus 2017,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, 305 aus 2025,.
- Absatz 4,Paragraph 23, tritt mit 1. Jänner 2027 in Kraft. Die geeigneten Standorte sind bis zum 1. März 2027 in den im Kalenderjahr 2026 erstellten Verteilernetzentwicklungsplan aufzunehmen und auf der gemeinsamen Internetplattform gemäß Paragraph 117, ElWG auszuweisen. Vor der Aufnahme in den Verteilernetzentwicklungsplan sind die geeigneten Standorte zu konsultieren.