Absatz eins,Die Sitzungen der Volksanwaltschaft sind nicht öffentlich.
BGBl. II Nr. 184/2026
Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen, des Menschenrechtsbeirates und der Rentenkommission (GeO der VA 2026)
Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen, des Menschenrechtsbeirates und der Rentenkommission (GeO der VA 2026)
Änderungen durch diese Kundmachung
Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen, des Menschenrechtsbeirates und der Rentenkommission (GeO der VA 2026)
neu
§ 0↗RIS↗
§ 5neu
Vertraulichkeit der Sitzungen
Paragraph 5,
- Absatz 2,Alle Teilnehmerinnen/Teilnehmer an den Sitzungen der Volksanwaltschaft unterliegen im Umfange des Artikel 148 b, Absatz 2, B-VG der Geheimhaltung.