Organisationsangelegenheiten des Menschenrechtsbeirates;
BGBl. II Nr. 185/2026
Geschäftsverteilung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen und des Menschenrechtsbeirates (GeV der VA 2026)
Geschäftsverteilung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen und des Menschenrechtsbeirates (GeV der VA 2026)
Änderungen durch diese Kundmachung
Geschäftsverteilung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen und des Menschenrechtsbeirates (GeV der VA 2026)
neu
§ 0↗RIS↗
§ 9neu
römisch drei. Abschnitt
Menschenrechtsbeirat
Paragraph 9,
Der/dem Vorsitzenden des Menschenrechtsbeirates und im Fall ihrer/seiner Verhinderung ihrer/ihrem bzw. seiner/seinem Stellvertreterin/Stellvertreter obliegen:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Ausübung der Fachaufsicht gegenüber den Bediensteten des Sekretariates OPCAT (SOP), soweit diese dem Menschenrechtsbeirat zur Aufgabenerfüllung zugewiesen sind (Paragraph 26, Absatz 2, Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft);
- Ziffer 3Einberufung und Leitung der Sitzungen des Menschenrechtsbeirates;
- Ziffer 4Koordination des Menschenrechtsbeirates mit der Volksanwaltschaft und ihren Kommissionen;
- Ziffer 5Vertretung des Menschenrechtsbeirates nach außen.