BGBl. II Nr. 187/2026
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027
Kundmachung der Präsidentin des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 19neu
Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten
Paragraph 19,
Die Gleichbehandlungsbeauftragte, deren Stellvertretungen und die Kontaktfrau sind zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem B-GlBG zu unterstützen. Die erforderlichen Ressourcen und Informationen sind ihnen zur Verfügung zu stellen.