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BGBl. II Nr. 187/2026

kundgemacht 10.07.2026 RIS↗
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027
Kundmachung der Präsidentin des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027
Kundmachung BGBl. II Nr. 187/2026× zu Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027×

Änderungen durch diese Kundmachung

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027 neu § 0↗RIS↗
§ 19neu
in Kraft ab 11.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 187/2026 § 19↗RIS↗

Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten

Paragraph 19,

Die Gleichbehandlungsbeauftragte, deren Stellvertretungen und die Kontaktfrau sind zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem B-GlBG zu unterstützen. Die erforderlichen Ressourcen und Informationen sind ihnen zur Verfügung zu stellen.