BGBl. II Nr. 189/2026
Ratenzahlungs-Verordnung
Verordnung des Vorstands der E-Control über nähere Modalitäten der Ratenzahlung gemäß § 28 Abs. 3 ElWG (Ratenzahlungs-Verordnung – RZV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Anwendungsbereich
Paragraph eins,
Diese Verordnung legt nähere Modalitäten über Ratenzahlungen gemäß Paragraph 28, Absatz 3, ElWG für eine Nachzahlung fest, die aus einer Jahresrechnung, einer Endabrechnung, einer Monatsrechnung oder einer unterjährigen Rechnung im Sinne des Paragraph 43, Absatz 4, ElWG resultiert.