BGBl. II Nr. 189/2026
Ratenzahlungs-Verordnung
Verordnung des Vorstands der E-Control über nähere Modalitäten der Ratenzahlung gemäß § 28 Abs. 3 ElWG (Ratenzahlungs-Verordnung – RZV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Vorzeitige Rückzahlung
Paragraph 6,
Die vorzeitige Rückzahlung ist für Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen jederzeit zum Teil oder zur Gänze ohne zusätzliche Kosten möglich.