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BGBl. II Nr. 191/2026

kundgemacht 13.07.2026 RIS↗
Änderung der Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung-Ausbildungsordnung
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus mit der die Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung-Ausbildungsordnung geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 191/2026× zu Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung-Ausbildungsordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung-Ausbildungsordnung 21 § 0↗RIS↗
§ 4geändertÜberschrift; Abs 1; Abs 2 (neu)
in Kraft 01.05.2020 – 13.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 44/2020 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 191/2026 § 4↗RIS↗
in Kraft ab 14.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 191/2026 § 4↗RIS↗
Evaluierung Inkrafttreten
§ 4.
Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 31. Dezember 2025 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung des Lehrberufes Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung in die Regelausbildung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erstatten. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2020 in Kraft.
(2) Die §§ 1 und 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 191/2026 treten mit dem der Kundmachung folgendem Tag in Kraft, gleichzeitig tritt § 4 samt Überschrift in der vor der genannten Verordnung geltenden Fassung außer Kraft.
§ 4aufgehoben
in Kraft 01.05.2020 – 13.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 44/2020 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 191/2026 § 4↗RIS↗

Evaluierung

Paragraph 4,

 Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 31. Dezember 2025 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung des Lehrberufes Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung in die Regelausbildung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erstatten.