BGBl. II Nr. 191/2026
Änderung der Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung-Ausbildungsordnung
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus mit der die Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung-Ausbildungsordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4geändertÜberschrift; Abs 1; Abs 2 (neu)
§ 4.
(2) Die §§ 1 und 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 191/2026 treten mit dem der Kundmachung folgendem Tag in Kraft, gleichzeitig tritt § 4 samt Überschrift in der vor der genannten Verordnung geltenden Fassung außer Kraft.
§ 4aufgehoben
Evaluierung
Paragraph 4,
Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 31. Dezember 2025 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung des Lehrberufes Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung in die Regelausbildung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erstatten.