BGBl. II Nr. 193/2026
Änderung der Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbildungsordnung
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus mit der die Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbildungsordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 15geändertAbs 1; Abs 2 (neu)
Inkrafttreten und Schlussbestimmungen
§ 15.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2022 in Kraft.
(2) § 1 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.