Absatz eins,Die Prüfung hat die Anfertigung einer Skizze anhand von Referenzfotos zu umfassen.
BGBl. II Nr. 202/2026
Präparation-Ausbildungsordnung
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus über die Berufsausbildung im Lehrberuf Präparation (Präparation-Ausbildungsordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Gegenstand „Fachzeichnen“
Paragraph 7,
- Absatz 2,Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:
- Ziffer einsfachliche und zeichnerische Richtigkeit,
- Ziffer 2Vollständigkeit.
- Absatz 3,Die Aufgabe ist so zu konzipieren, dass sie in der Regel in 40 Minuten bearbeitet werden kann. Die Prüfung ist nach einer Stunde zu beenden.