Absatz eins,Die Entschädigung ist am Ende jedes Kalendermonats aliquot auszuzahlen.
BGBl. II Nr. 223/2026
Festsetzung von Pauschalsätzen für die Entschädigung des Rechtsschutzbeauftragten
Verordnung über die Festsetzung von Pauschalsätzen für die Entschädigung des Rechtsschutzbeauftragten
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
- Absatz 2,Erstreckt sich ein Anspruch nicht auf ein ganzes Kalenderjahr so gebührt die jeweilige Entschädigung in der anteilsmäßigen Höhe. Zu Unrecht empfangene Leistungen sind dem Bund zu ersetzen.