BGBl. II Nr. 244/2026
APAB-Inspektionsfinanzierungsverordnung
Verordnung der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die Finanzierung von Kosten im Zusammenhang mit Inspektionen der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB-Inspektionsfinanzierungsverordnung – APAB-IFV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Paragraph 3,
Als Beitrag gemäß Paragraph 2, Ziffer eins, ist den Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) ein Betrag in Höhe von 2 000 Euro je Abschlussprüfungsauftrag bei Unternehmen von öffentlichem Interesse mit Bescheid vorzuschreiben.