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BGBl. II Nr. 248/2026

kundgemacht 20.08.2026 RIS↗
Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der ein Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter erlassen wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 248/2026× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter neu § 0↗RIS↗
§ 5neu
in Kraft ab 01.04.2026 · idF BGBl. II Nr. 248/2026 § 5↗RIS↗

Wirksamkeitsbeginn

Paragraph 5,

Dieser Heimarbeitstarif ist ab 1. April 2026 gültig.