Absatz eins,Teilnahmeberechtigt sind:
- Ziffer einsAbgabepflichtige;
- Ziffer 2nach Abgabenvorschriften zu einer Meldung Verpflichtete;
- Ziffer 3Empfänger eines von einer Abgabenbehörde des Bundes zuzuerkennenden Geldbetrages im Sinn des Paragraph 2, Litera a, BAO;
- Ziffer 4wenn die Erlassung von Feststellungsbescheiden vorgesehen ist, diejenigen, an die die Bescheide ergehen (Paragraph 191, Absatz eins und 2 BAO);
- Ziffer 5Erwachsenenvertreter und Vorsorgebevollmächtigte gemäß Paragraph 1034, Absatz eins, Ziffer 2 und 3 ABGB der in Ziffer eins bis 4 Genannten;
- Ziffer 6Länder und Gemeinden;
- Ziffer 7Personen, die FinanzOnline zur Authentifizierung und Identifizierung für ein anderes elektronisches Verfahren benutzen.