Absatz eins,Die Teilnahme an FinanzOnline kann ausschließlich erfolgen nach einer Identifikation durch
- Ziffer einseinen elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) gemäß Paragraph 4, E-GovG,
- Ziffer 2ein elektronisches Identifizierungsmittel im Sinn des Artikel 3, Ziffer 2, eIDAS-VO, das die Anforderungen des Artikel 6, Absatz eins, eIDAS-VO mit Sicherheitsniveau „hoch“ erfüllt oder
- Ziffer 3die Eingabe von Zugangsdaten und einen zweiten Authentifizierungsfaktor. Ein zweiter Authentifizierungsfaktor ist bei Datenübertragung mittels eines Webservices nicht notwendig.