Fachlich: für Anbieter von Rettungs- und Krankentransportdiensten, ausgenommen Berg-, Wasser-, Höhlen-, Flugrettung und Rettungshundestaffel
BGBl. II Nr. 293/2026
Erklärung des Kollektivvertrages des Österreichischen Roten Kreuzes 2026 zur Satzung
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der der Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2026 zur Satzung erklärt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Satzung des Kollektivvertrages des Österreichischen Roten Kreuzes 2026
S 5/2026/XXII/96/4
Geltungsbereich der Satzung
Paragraph eins,
Die Satzung gilt
- Litera a
- Litera bRäumlich: für die Republik Österreich
- Litera cPersönlich: für alle Arbeitgeber/innen im fachlichen Geltungsbereich sowie die von diesen Arbeitgeber/innen im räumlichen Geltungsbereich beschäftigten Arbeitnehmer/innen und Lehrlinge, sofern ihre Arbeitsverhältnisse nicht durch einen gültigen Kollektivvertrag (ausgenommen Kollektivverträge gemäß Paragraph 18, Absatz 4, ArbVG) erfasst sind.