Räumlich: für das Gebiet der Republik Österreich.
BGBl. II Nr. 296/2026
Änderung des Lehrlingseinkommens für Sportadministratorinnen und Sportadministratoren
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der das Lehrlingseinkommen für Sportadministratorinnen und Sportadministratoren geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Lehrlingseinkommen für Sportadministratorinnen und Sportadministratoren
L 6/2026/XXI/95/3
Geltungsbereich
Paragraph eins,
- Ziffer eins
- Ziffer 2Fachlich und persönlich: Lehrberechtigte im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes, die Lehrlinge im Lehrberuf Sportadministrator/Sportadministratorin fachlich ausbilden und im Rahmen dieser Ausbildung verwenden, sowie Lehrlinge im Lehrberuf Sportadministrator/Sportadministratorin, die bei diesen Lehrberechtigten beschäftigt sind.