Absatz eins,Diese Verordnung tritt, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, mit 1. Jänner 2027 in Kraft.
BGBl. II Nr. 299/2026
Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung
Verordnung des Vorstands der E-Control über die Grundsätze der Systemnutzungsentgelte der Stromnetzbetreiber (Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung – SNE-G-V)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 32neu
Inkrafttreten
Paragraph 32,
- Absatz 2,Abweichend von Absatz eins, treten die Paragraph 6, Absatz 3 b und Paragraph 7, Absatz 4 b, mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
- Absatz 3,Die Vorschriften zum Netzanschlussentgelt im 3. Hauptstück sind auf Netzanschluss- und Netzzugangsverträge sowie deren Änderungen anzuwenden, deren Angebots- oder Annahmeerklärung durch den Netzbetreiber ab 1. Jänner 2027 erfolgt.
- Absatz 4,Der WiNAP ist erstmals für den Zeitraum beginnend mit 1. Oktober 2027 anzuwenden.
- Absatz 5,Netzbetreiber sind verpflichtet, Vereinbarungen gemäß Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer 2, umgehend und spätestens ab 1. Oktober 2027 abzuschließen.