BGBl. II Nr. 307/2026
Änderung der Studienbeitragsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Bundesministers für Bildung, mit der die Studienbeitragsverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4ageändert
Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrags für ukrainische Staatsangehörige
§ 4a.
Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ist der Studienbeitrag für das Wintersemester 2024/25, das Sommersemester 2025 und, das Wintersemester 2025/2026 und das Sommersemester 2026 zu erlassen bzw. rückzuerstatten. Die ukrainische Staatsangehörigkeit ist durch eine Urkunde über die Angehörigeneigenschaft zu diesem Staat oder einen Reisepass nachzuweisen. (Anm. 1)