Absatz eins,Gefördert wird die Neuanschaffung von Geräten zur Reinigung von Kellerausstattung, welche ozonisiertes Wasser zur Desinfektion herstellen und verwenden.
BGBl. II Nr. 309/2026
Änderung der GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 223aneu
Fördergegenstand Ozonreinigungsgeräte
Paragraph 223 a,
- Absatz 2,Aufbau- und Zusatzausrüstungen sowie alle Zuleitungen sind nicht förderfähig.
- Absatz 3,Die maximal förderfähige Investitionssumme über die Förderperiode beträgt 25 000 € je Förderwerber.