Absatz eins,Gefördert wird die Neuanschaffung von Ionenaustauschern und Elektrodialysegeräten zur Weinsteinstabilisierung.
BGBl. II Nr. 309/2026
Änderung der GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 223bneu
Fördergegenstand Weinsteinstabilisierung
Paragraph 223 b,
- Absatz 2,Aufbau- und Zusatzausrüstungen sowie Zuleitungen sind nicht förderfähig.
- Absatz 3,Die maximal förderfähige Investitionssumme über die Förderperiode beträgt für Ionentauscher 60 000 € und für Elektrodialysegeräte 250 000 € je Förderwerber.