Absatz eins,Diese Verordnung regelt den Lieferanten- bzw. Versorgerwechsel, die Neuanmeldung und die Abmeldung.
BGBl. II Nr. 47/2026
Wechsel-Verordnung 2026
Verordnung des Vorstandes der E-Control über den Wechsel, die Neuanmeldung und die Abmeldung (Wechsel-Verordnung 2026, Wechsel-V 2026)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
1. Abschnitt
Allgemeines
Anwendungsbereich
Paragraph eins,
- Absatz 2,Die in dieser Verordnung sowie deren Anhang vorgesehenen Verfahren sind sinngemäß auf Abnahmeverträge im Sinne des Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer eins, ElWG anzuwenden.