Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Zugleich treten die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Grundausbildung für die Bediensteten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Grundausbildungsverordnung – BMBWF), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 97 aus 2023,, für die Bediensteten des Bereichs Wissenschaft und Forschung sowie die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Ausbildung und Prüfung für den Dienst in der Psychologischen Studentenberatung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 258 aus 1999,, außer Kraft.
BGBl. II Nr. 55/2026
Grundausbildungsverordnung - BMFWF
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung über die Grundausbildung für die Bediensteten des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung (Grundausbildungsverordnung – BMFWF)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 13neu
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Paragraph 13,
- Absatz 2,Auf Bedienstete, die die Grundausbildung zum 1. Jänner 2026 bereits begonnen haben, ist diese Verordnung anzuwenden. Bis dahin erbrachte Ausbildungsinhalte bzw. Ausbildungsteile sind anzurechnen.