Absatz eins,Die Grundausbildung besteht aus
- Ziffer einseiner Erstorientierung
- Ziffer 2einer theoretischen Ausbildung sowie
- Ziffer 3einer praktischen Verwendung bestehend aus der Verwendung am Stammarbeitsplatz und gegebenenfalls einer Jobrotation.
- Absatz 2,Die Grundausbildung erfolgt aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen für Arbeitsplätze der verschiedenen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen entweder zur Gänze oder teilweise getrennt.