Absatz eins,Der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur richtet einen Beirat für intelligente Verkehrssysteme ein.
BGBl. I Nr. 24/2026
Änderung des IVS-Gesetzes
Bundesgesetz, mit dem das IVS-Gesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 20neu
Beirat für intelligente Verkehrssysteme
Paragraph 20,
- Absatz 2,Die Mitglieder des Beirats werden vom Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur aus dem Kreis der Wissenschaft, der Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden, der IVS-Diensteanbieter und der IVS-Nutzer ernannt.
- Absatz 3,Aufgaben des Beirats sind:
- Ziffer einsdie Beratung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur;
- Ziffer 2die wissenschaftliche Begleitung der in den vorrangigen Bereichen durchgeführten Projekte.