Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 30/2026

kundgemacht 19.05.2026 RIS↗Parlament↗
Änderung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz geändert wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 30/2026× zu LWA-G×

Änderungen durch diese Kundmachung

Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA-G) 38 § 0↗RIS↗
§ 2aaufgehoben
in Kraft 10.10.2024 – 19.05.2026 · idF BGBl. I Nr. 144/2024 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 30/2026 § 2a↗RIS↗

Unterstützungsleistungen nach Unwetterkatastrophen

Paragraph 2 a,

  1. Absatz eins,Zweck der Unterstützungsleistungen ist es, in Härtefällen einen Beitrag zur Abmilderung der längerfristigen Auswirkungen von Unwetterkatastrophen im Bereich Wohnen zu leisten.
  2. Absatz 2,Zielgruppe von Unterstützungsleistungen zur Wohnraumerhaltung und Wohnraumbeschaffung nach Unwetterkatastrophen sind Personen, die
    1. Ziffer eins
      über einen Hauptwohnsitz in Österreich verfügen,
    2. Ziffer 2
      diesen Wohnsitz katastrophenbedingt nicht nutzen können bzw. konnten und daher Wohnraum benötigen bzw. benötigten und
    3. Ziffer 3
      nicht in der Lage sind, den durch diese Katastrophe ausgelösten Verlust von Wohnraum selbständig mit eigenen Mitteln oder durch Unterstützung Dritter abzuwenden.
  3. Absatz 3,Form und Höhe der Unterstützungsleistungen werden in den Richtlinien des Bundes gemäß Paragraph 6, geregelt. Zuwendungen für die Zielgruppe gemäß Absatz 2, können auch in Form von Pauschalleistungen geleistet werden.