Absatz eins,Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist als datenschutzrechtliche Verantwortliche bzw. datenschutzrechtlich Verantwortlicher zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten insoweit ermächtigt, als diese zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, insbesondere zum Zweck der Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich ausbleibender Unterhaltszahlungen und Hinterbliebenenleistungen, der Prüfung der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen, der Abwicklung und Rückforderung der Zuwendungen sowie zu Evaluierungszwecken benötigt werden. Dabei handelt es sich um:
- Ziffer einsDaten
- Litera ader antragstellenden Person (Zuwendungswerberin bzw. Zuwendungswerber) sowie aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder, wie insbesondere Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Adress- und Kontaktdaten, Bankverbindung, Wirtschafts- bzw. Einkommensdaten, wie insbesondere Einkommensverhältnisse (Höhe, Art und Herkunft von Einkommen sowie sämtliche Zuflüsse in Geldeswert), Sozialversicherungsnummer, Familiensituation, Haushaltszusammensetzung, Aufenthaltsstatus, Angaben zu Obsorgeverhältnissen, Unterhaltsansprüchen, Unterhaltsvorschussansprüchen sowie Angaben zum Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit (Paragraph 2, Absatz eins, Litera c, FLAG), wobei vorrangig das verschlüsselte bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK) nach Paragraph 9, E-Government-Gesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2004,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 117 aus 2024,, zu verwenden ist;
- Litera bder antragstellenden Person gemäß Paragraph 9, Absatz eins, zweiter Satz, wie insbesondere Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Adress- und Kontaktdaten, Angaben zu den Vertretungsverhältnissen, wobei vorrangig das bPK zu verwenden ist;
- Litera cder Unterhaltsschuldnerin bzw. des Unterhaltsschuldners, wie insbesondere Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Adress- und Kontaktdaten, Sozialversicherungsverhältnisse, Sozialversicherungsnummer, Aufenthaltsstatus, Unterhaltsverpflichtungen, Daten über strafrechtliche Verurteilungen, wobei vorrangig das bPK zu verwenden ist;
- Ziffer 2Daten, die die besondere Belastungssituation der antragstellenden Person (Zuwendungswerberin bzw. Zuwendungswerber) nachweisen, wie insbesondere
- Litera aBerichte und Dokumentationen von Einrichtungen zum Schutz von Gewaltopfern oder sonstige Berichte;
- Litera bGerichtliche Entscheidungen, Anzeigebestätigungen oder andere polizeiliche oder gerichtliche Dokumente;
- Ziffer 3Folgende Gesundheitsdaten, die die besondere Belastungssituation der antragstellenden Person (Zuwendungswerberin bzw. Zuwendungswerber) nachweisen: Krankenhausberichte, ärztliche Befunde oder Sachverständigengutachten;
- Ziffer 4Daten der jeweils zuständigen Träger der Pensionsversicherung, der jeweils zuständigen Träger der Unfallversicherung, der für die Gewährung von Waisenversorgungsgenüssen jeweils zuständigen Träger, sowie der jeweils zuständigen Träger über Leistungen nach den Sozialentschädigungsgesetzen, die Feststellungen über den Status des Kindes als Halb- oder Vollwaise sowie über das Vorliegen von Ansprüchen auf Hinterbliebenenleistungen oder Leistungen nach den Sozialentschädigungsgesetzen für Waisen treffen;
- Ziffer 5Daten der Kinder- und Jugendhilfeträger, die zur Überprüfung der Voraussetzungen für eine Zuwendung benötigt werden, wie insbesondere Bestätigungen über die Aussichtslosigkeit der Unterhaltsexekution sowie sonstige erforderliche Nachweise;
- Ziffer 6Daten, die zur Nachweisbarkeit einer Exekution benötigt werden, wie insbesondere Berichte von Vollstreckungsorganen und Drittschuldnererklärungen;
- Ziffer 7Daten des Arbeitsmarktservices, der in Betracht kommenden Träger der Sozialversicherung und anderer Sozialleistungen gewährenden Stellen über Beschäftigungs- oder Versicherungsverhältnisse oder über das Einkommen der Unterhaltsschuldnerin bzw. des Unterhaltsschuldners, die zum Nachweis des Vorliegens eines Unterhaltsanspruchs des Kindes dem Grund und der Höhe nach benötigt werden.
- Ziffer 8Daten, die das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) bei der alleinerziehenden Person im Zusammenhang mit der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit erhoben hat.