Absatz eins,Die Bestimmungen dieser Verordnung finden nur insoweit Anwendung, als in den Verwaltungsvorschriften die Verfügung über verfallene Gegenstände nicht besonders geregelt ist.
BGBl. Nr. 386/1927
Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 1927, betreffend die Verfügung über verfallene Gegenstände (Verfallsverordnung).
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
- Absatz 2,Für etwaige Verfügungen über nur beschlagnahmte Verfallsgegenstände gelten die Vorschriften des Paragraph 39,, Absatz 5, des Verwaltungsstrafgesetzes.