Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 22/1934

kundgemacht 17.05.1934 RIS↗
Verordnung der Bundesministerien für Justiz und Unterricht vom 9. Mai 1934 über die Ausstellung von Bestätigungen anläßlich der in den öffentlichen Büchern durchzuführenden Veräußerung oder Belastung von kirchlichem Vermögen.
Kundmachung BGBl. II Nr. 22/1934× zu Veräußerung oder Belastung von kirchlichem Vermögen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Veräußerung oder Belastung von kirchlichem Vermögen neu § 0↗RIS↗