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DJ S 42/1941

in Kraft ab 01.01.1941·kein Dokument in RIS
Kundmachung DJ S 42/1941× zu Schiffsregisterverfügung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Schiffsregisterverfügung neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.1941 · idF DJ S 42/1941 § 1↗RIS↗

römisch eins. Zuständigkeit der Beamten, Einrichtung des Registers im allgemeinen

Paragraph eins

Die Geschäfte des Registergerichts sind von dem Richter zu erledigen, soweit nicht nach der Schiffsregisterordnung oder nach dieser Verfügung der Urkundsbeamte der Geschäftstelle zuständig ist.