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DJ S 42/1941

in Kraft ab 01.01.1941·kein Dokument in RIS
Kundmachung DJ S 42/1941× zu Schiffsregisterverfügung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Schiffsregisterverfügung neu § 0↗RIS↗
§ 10neu
in Kraft ab 01.01.1941 · idF DJ S 42/1941 § 10↗RIS↗

römisch zwei. Führung des Schiffsregisters

Paragraph 10

Die Eintragungen sind deutlich und ohne Abkürzung zu schreiben. In dem Register darf nicht radiert und nichts unleserlich gemacht werden. Stempel dürfen nicht verwendet werden.