bei natürlichen Personen der Name (Vorname und Familienname), der Beruf und der Wohnort sowie nötigenfalls andere die Berechtigten deutlich kennzeichnende Merkmale;
DJ S 42/1941
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 19neu
Paragraph 19
Zur Bezeichnung des Berechtigten sind im Schiffsregister einzutragen:
- Ziffer eins
- Ziffer 2bei Handelsgesellschaften, eingetragenen Genossenschaften und anderen juristischen Personen die Firma oder der Name und der Sitz.