DJ S 42/1941
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 31neu
römisch vier. Das Seeschiffsregister
Paragraph 31
Das Seeschiffsregister ist nach dem in Anlage 1 Anmerkung, Anlage nicht darstellbar) beigegebenen Muster einzurichten *1).
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*1) Die Probeeintragungen sind nur Beispiele, nicht Teile dieser Verfügung.