Absatz eins,In der ersten Abteilung sind einzutragen:
- Ziffer einsin Spalte 1: der Name des Schiffs zur Zeit der Eintragung; im Fall der Änderung der neue Name;
- Ziffer 2in Spalte 2: das Unterscheidungssignal;
- Ziffer 3in Spalte 3: die Gattung und der Hauptsbaustoff des Schiffs auf Grund des Messbriefs mit der üblichen Bezeichnung; im Fall der Änderung die neue Gattung;
- Ziffer 4in Spalte 4: das Jahr des Stapellaufs, der Bauort und die Werft, auf der das Schiff erbaut ist; falls dies jedoch nicht ohne besondere Schwierigkeiten festzustellen ist, der Vermerk, daß die betreffende Tatsache nicht festgestellt ist;
- Ziffer 5in Spalte 5: der Heimathafen; im Fall der Änderung der neue Heimathafen;
- Ziffer 6in Spalte 6: die Ergebnisse der amtlichen Vermessung auf Grund des Messbriefs unter Angabe des Tages der Ausstellung des Messbriefs sowie der Behörde, die ihn ausgestellt hat, ferner etwa eingetretene Veränderungen; im Fall des Paragraph 11, Absatz 2, der Schiffsregisterordnung die Ergebnisse der im Ausland vorgenommenen Vermessung unter Angabe der Urkunde, aus der sie entnommen sind;
- Ziffer 7in Spalte 7: der Tag der Eintragung des Schiffs;
- Ziffer 8in Spalte 8: die Nummer der Spalte, auf die sich die Eintragung in Spalte 9 bezieht;
- Ziffer 9in Spalte 9: die Änderungen der in den Spalten 1 bis 6 eingetragenen Tatsachen;
- Ziffer 10in Spalte 10: die Löschung der Eintragung des Schiffs unter Angabe ihres Grundes, in den Fällen des Paragraph 20, Absatz 3,, Paragraph 21, Absatz 4, Satz 2 Halbsatz 1 der Schiffsregisterordnung der Vermerk, daß das Schiff das Recht zur Führung der Reichsflagge verloren hat.