Absatz eins,In der dritten Abteilung sind einzutragen:
- Ziffer einsin Spalte 1: die laufende Nummer der Eintragung in Spalte 2 und 3;
- Ziffer 2in Spalte 2: der Betrag der Schiffshypothek in Ziffern; bei Eintragung eines Nießbrauchs oder eines Pfandrechts an einer Schiffspart ist ein waagrechter Strich zu ziehen;
- Ziffer 3in Spalte 3: der Inhalt des eingetragenen Rechts, bei Eintragung einer Schiffshypothek oder eines Pfandrechts an einer Schiffspart unter Angabe des Betrags in Buchstaben; die Eintragung eines Pfandrechts an einer Schiffspart hat mit den durch Unterstreichung hervorzuhebenden Worten "Pfandrecht an der Schiffspart ...." zu beginnen und die Angabe der belasteten Schiffspart zu enthalten;
- Ziffer 4in Spalte 4: die laufende Nummer der von der Änderung betroffenen Eintragung;
- Ziffer 5in Spalte 5: der von der Änderung betroffene Betrag der Schiffshypothek in Ziffern; bei Änderung des Nießbrauchs oder des Pfandrechts an einer Schiffspart ist ein waagrechter Strich zu ziehen;
- Ziffer 6in Spalte 6: die Veränderungen der in den Spalten 1 bis 3 eingetragenen Rechte, ferner die Beschränkungen des Berechtigten in der Verfügung über das Recht, und zwar auch dann, wenn die Beschränkung zugleich mit der Eintragung des Rechts eingetragen wird;
- Ziffer 7in Spalte 7: die laufende Nummer der Eintragung des von der Löschung betroffenen Rechts;
- Ziffer 8in Spalte 8: die Löschung der eingetragenen Rechte, bei Löschung einer Schiffshypothek oder eines Pfandrechts an einer Schiffspart unter Angabe des gelöschten Betrags in Buchstaben;wird nur ein Teil einer Schiffshypothek gelöscht, so ist ferner in Spalte 2 unter der bisherigen Betragsangabe dieser Teilbetrag in roten Ziffern und darunter in schwarzen Ziffern der verbleibende Betrag der Schiffshypothek zu vermerken.