Absatz eins,In der ersten Abteilung sind einzutragen:
- Ziffer einsin Spalte 1: der Name des Schiffs, sofern es einen führt, die Nummer oder andere behördlich vorgeschriebene Merkzeichen; im Fall der Änderung die neue Bezeichnung;
- Ziffer 2in Spalte 2: die Gattung des Schiffs auf Grund der Schiffspapiere (Eichschein, Klassifikationsattest u. dgl.) mit der üblichen Bezeichnung und der Hauptbaustoff des Schiffs; im Fall der Änderung die neue Gattung;
- Ziffer 3in Spalte 3: das Jahr des Stapellaufs, der Bauort und die Werft, auf der das Schiff erbaut ist; falls dies jedoch nicht ohne besondere Schwierigkeiten festzustellen ist, der Vermerk, daß die betreffende Tatsache nicht festgestellt ist;
- Ziffer 4in Spalte 4: der Heimatort; im Fall der Änderung der neue Heimatort;
- Ziffer 5in Spalte 5: die Tragfähigkeit des Schiffs und bei Schiffen mit eigener Triebkraft die Stärke der Triebkraft unter Angabe des Eichscheins (Tag der Ausstellung, ausstellende Behörde) sowie sonstiger Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder des Erbauers; ferner etwa eingetretene Veränderungen;
- Ziffer 6in Spalte 6: der Tag der Eintragung des Schiffs;
- Ziffer 7in Spalte 7: die Nummer der Spalte, auf die sich die Eintragung in Spalte 8 bezieht;
- Ziffer 8in Spalte 8: die Änderungen der in den Spalten 1 bis 5 eingetragenen Tagsachen;
- Ziffer 9in Spalte 9: die Löschung der Eintragung des Schiffs unter Angabe ihres Grundes, in den Fällen des Paragraph 20, Absatz 3,, Paragraph 21, Absatz 4, Satz 2 Halbsatz 2 der Schiffsregisterordnung der Vermerk, daß das Schiff seinen Heimatort im Ausland hat.