Absatz eins,Für das Schiffszertifikat dient Anlage 3 Anmerkung, Anlage nicht darstellbar) als Muster.
DJ S 42/1941
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 43neu
römisch sechs. Schiffsurkunden
1. Schiffszertifikat
Paragraph 43
- Absatz 2,Für die Ausfertigung des Schiffszertifikats sind die amtlich ausgegebenen Vordrucke zu verwenden.
- Absatz 3,Das Schiffszertifikat ist vom Richter zu unterschreiben und mit dem Siegel des Registergerichts zu versehen. Es ist dem Eigentümer gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen.
- Absatz 4,Werden mehrere Bogen zu einem Schiffszertifikat verwendet, so sind sie durch Schnur und Siegel miteinander zu verbinden.