DJ S 42/1941
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 54neu
Paragraph 54
Das Registerblatt ist auch zu schließen, wenn dem Registergericht von der Eintragung des Schiffs in das Schiffsregister nach Paragraph 16, Absatz 3, Halbsatz 2 der Schiffsregisterordnung Mitteilung gemacht wird.