Absatz eins,In der ersten Abteilung sind einzutragen:
- Ziffer einsin Spalte 1: der Name, die Nummer oder die sonstige Bezeichnung und die Gattung des im Bau befindlichen Schiffs; im Fall der Änderung der neue Name, die neue Nummer oder sonstige Bezeichnung oder die neue Gattung;
- Ziffer 2in Spalte 2: der Bauort und die Schiffswerft, auf der das Schiff im Bau ist; im Fall der Änderung der neue Bauort oder die neue Schiffswerft;
- Ziffer 3in Spalte 3: die Bezeichnung der im Paragraph 69, Absatz 3, der Schiffsregisterordnung genannten Urkunde;
- Ziffer 4in Spalte 4: der Tag der Eintragung des Schiffsbauwerks und die Änderungen der in den Spalten 1 und 2 eingetragenen Tatsachen;
- Ziffer 5in Spalte 5: die Löschung der Eintragung des Schiffsbauwerks unter Angabe ihres Grundes.