Absatz eins,In der zweiten Abteilung sind einzutragen:
- Ziffer einsin Spalte 1: die laufende Nummer der Eintragung in Spalte 2;
- Ziffer 2in Spalte 2:
- Litera ader Eigentümer des Schiffsbauwerks oder die Miteigentümer, im Fall des Paragraph 509, des Handelsgesetzbuchs (Baureederei) die sämtlichen Mitreeder, gegebenenfalls der Korrespondentreeder;
- Litera bbei mehreren Eigentümern die in den Paragraphen 51, 74, der Schiffsregisterordnung vorgeschriebenen Angaben;
- Ziffer 3in Spalte 3:
- Litera abei der ersten Eintragung des Schiffsbauwerks die Angabe, daß der Eigentümer Inhaber der Schiffswerft ist, oder die Bezeichnung der im Paragraph 69, Absatz 2, der Schiffsregisterordnung genannten Urkunde, bei Eigentumsänderungen die Grundlage der Eintragung vergleiche Paragraph 34, Absatz eins, Nr. 5a);
- Litera bder Verzicht auf das Eigentum;
- Litera cdie Vormerkungen und Widersprüche, die sich auf das Eigentum beziehen, sowie Beschränkungen des Eigentümers in der Verfügung über das Eigentum;
- Litera ddie Schutzvermerke (Paragraph 28, Absatz 2,, Paragraphen 74, 81, Absatz eins, der Schiffsregisterordnung), die sich auf das Eigentum beziehen;
- Litera edie Änderungen der Namen, Firmen und sonstigen in Spalte 2 eingetragenen Bezeichnungen;