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DJ S 42/1941

in Kraft ab 01.01.1941·kein Dokument in RIS
Kundmachung DJ S 42/1941× zu Schiffsregisterverfügung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Schiffsregisterverfügung neu § 0↗RIS↗
§ 6neu
in Kraft ab 01.01.1941 · idF DJ S 42/1941 § 6↗RIS↗

Paragraph 6

Für die Eintragung des Schiffs ist das erste freie Registerblatt zu verwenden. Ist ein Band nach Paragraph 4, Absatz 2, angelegt, so ist das Schiff auf dem ersten freien Registerblatt dieses Bandes einzutragen, wenn anzunehmen ist, daß der Raum der Registerblätter des sonst verwendeten Bandes für die bei diesem Schiff zu erwartenden Eintragungen nicht ausreicht.