Absatz eins,In der dritten Abteilung sind einzutragen:
- Ziffer einsin Spalte 1: die laufende Nummer der Eintragung in Spalte 2 und 3;
- Ziffer 2in Spalte 2: der Betrag der Schiffshypothek in Ziffern;
- Ziffer 3in Spalte 3: der Inhalt des eingetragenen Rechts unter Angabe des Betrags in Buchstaben;
- Ziffer 4in Spalte 4: die laufende Nummer der von der Änderung betroffenen Eintragung;
- Ziffer 5in Spalte 5: die Veränderungen der eingetragenen Rechte; ferner die Beschränkungen des Berechtigten in der Verfügung über das Recht, und zwar auch dann, wenn die Beschränkung zugleich mit der Eintragung des Rechts eingetragen wird;
- Ziffer 6in Spalte 6: die laufende Nummer der von der Löschung betroffenen Eintragung;
- Ziffer 7in Spalte 7: die Löschung der in den Spalten 1 bis 3 eingetragenen Schiffshypotheken unter Angabe des gelöschten Betrags in Buchstaben; wird nur ein Teil gelöscht, so ist in Spalte 2 unmittelbar unter der bisherigen Betragsangabe dieser Teilbetrag in roten Ziffern und darunter in schwarzen Ziffern der verbleibende Betrag zu vermerken.